- Grabstätte am Baum
- 20 Jahre Ruhezeit
- pflegefrei
- als Partnergrabstätte geeignet
Die Grabstätten können einzeln erworben werden für jeweils 2 Urnenbeisetzungen.
Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben.
(Verlängerung der Nutzungszeit bei der 2. Beisetzung notwendig)
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten.
Um den Gesamteindruck eines natürlichen Wäldchens zu erhalten, beachten Sie bitte, dass auch der Grabschmuck hier nur aus natürlichen Materialien bestehen darf und nicht zu üppig ausfallen soll.
Eine Blumenschale ist erlaubt, auch Grabschmuck z. B. aus Holz, nicht jedoch Dinge aus z.B. Kunststoff, batteriebetriebene Grablichter, Grablichter im Kunststoffgefäß, weiße Engelchen, Solarleuchten u. Ähnliches.
Eine kleine Laterne am Bodenstab mit Kerze (kein Grablicht im Kunststoffbehälter) kann verwendet werden.
Bitte fragen Sie uns, falls Unklarheiten diesbezüglich aufkommen, wir behalten uns vor, ggfls. auch Dinge einzusammeln, die dem Waldcharakter nicht entsprechen.
Es ist ein kleiner Findling (Richtmaß: ca. 40cm) als Grabstein je Grabbreite zulässig, zur Namensnennung kann ein kleines Bronzeblatt (ca. 12 x 9cm) befestigt werden.
Ein Grabmalantrag ist hierfür einzureichen.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.