- Grabstätte im Staudenbeet
- 20 Jahre Ruhezeit
- pflegefrei
- als Partnergrabstätte geeignet
Die Grabstätten befinden sich in einem fertig angelegten Staudenbeet als Gemeinschaftsanlage.
Sie können als Einzelgrab für jeweils 2 Urnen erworben werden, die Lage kann frei gewählt werden.
Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei der 2. Beisetzung notwendig.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
Die Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung.
Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig.
Blumenvasen können in die Pflanzfläche gesteckt werden.
Es gibt eine umlaufende Steinplatte zur Ablage von Grabschmuck (Blumenschale, Gesteck, Grablicht ).
Es ist ein liegender Grabstein je Grabbreite zulässig.
(Beantragung durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb)
Richtmaß: 40cm x 50cm x 12cm
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.