- traditionelle Grabstätte
- 20 Jahre Ruhezeit
- Pflegeverpflichtung
- als Partnergrabstätte geeignet
Die Grabstätten können als Einzelgrab für maximal 2 Urnen erworben werden, die Lage kann frei gewählt werden.
Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei der 2. Beisetzung notwendig.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes –
er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
Das Grab kann individuell bepflanzt werden.
Es sollen nur Pflanzen verwendet werden, die in Größe und Wuchs umliegende Grabstätten, Wege oder Hecken zur Abgrenzung nicht beeinträchtigen.
Die Sorge um die Grabpflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Das Aufstellen von einem stehenden oder liegenden Grabmal ist möglich (Beantragung von Stein und Fundament über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb).
Richtmaße: 70cm x 50cm x 12cm (stehendes Grabmal)
bzw. 40cm x 50cm x 12cm (liegendes Grabmal)
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.