- Reihengrabstätte für eine Urne
- wird der Reihe nach vergeben
- 20 Jahre Ruhezeit
- pflegefrei
- die Angehörigen können bei der Urnenbeisetzung anwesend sein
Die Grabstätten können als Einzelgrab für jeweils 1 Urne für 20 Jahre Ruhezeit erworben werden, sie werden der Reihe nach vergeben.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich.
Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig.
Die Ablage von Grabschmuck (Blumenschale, Gesteck usw.) ist nur auf der dafür angelegten Fläche erlaubt.
Die Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung.
Zur Namensnennung gibt es zwei Varianten:
Als Bronzeplatte an einer gemeinsamen Stele
Als Grabstein, diese werden der Reihe nach verlegt und untereinander befestigt. Es entsteht so mit der Zeit eine Kette einheitlicher Grabsteine.
Auf Wunsch kann eine anonyme Beisetzung erfolgen, auch in diesem Fall ist die Anwesenheit der Angehörigen bei der Urnenbeisetzung möglich.