- Rasengrab in verschiedenen Variationen in gepflegter Lage
- 30 Jahre Ruhezeit
- pflegefrei
- Variante " Kissenstein im Beet": Pflege Kopfbeet
Die Grabstätten können als Einzelgrab für einen Sarg,
oder als Doppelgrab für die Bestattung von 2 Särgen erworben werden.
(zusätzliche Urnenbeisetzung möglich mit Zusatzgebühr, Verlängerung der Nutzungszeit bei der 2. Beisetzung notwendig)
Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre vergeben.
Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Die Lage der Grabstätte kann frei ausgewählt werden.
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
Die Pflege der Rasenfläche in Form von Rasenschnitt obliegt der Friedhofsverwaltung, eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt.
(Ausnahme: Variante „Kissenstein im Beet“: Das Kopfbett kann individuell bepflanzt werden, muss dann aber auch gepflegt werden.)
Die Ablage von Grabschmuck ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche der Grabstätte erlaubt.
Über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb kann ein Grabmal beantragt werden.
Richtmaß : 80cm x 60cm x 12cm (stehendes Grabmal)
40cm x 50cm x 12cm (liegendes Grabmal)
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.