- Rasengrab in einfacher Lage, wird der Reihe nach vergeben
- 30 Jahre Ruhezeit
- pflegefrei
Die Grabstätten können als Einzelgrab für jeweils 1 Sarg erworben werden, sie werden der Reihe nach für jeweils 30 Jahre Nutzungszeit vergeben in einfacher, schlicht gepflegter Lage.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich.
Innerhalb der ersten 10 Jahre ist eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich (Zusatzgebühr).
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
Die Pflege in Form von Rasenschnitt obliegt der Friedhofsverwaltung, für die Angehörigen ist diese Grab-Art pflegefrei.
Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig.
Die Ablage von Grabschmuck (Blumenschale, Gesteck) ist nur sehr begrenzt auf einer separaten Fläche erlaubt.
Es ist ein liegender Grabstein je Grabbreite zulässig.
(Beantragung über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb)
Richtmaß: 40cmx50cmx12cm