- traditionelle Grabstätte
- wird der Reihe nach vergeben
- 30 Jahre Ruhezeit
- Pflegeverpflichtung
Die Grabstätten können als Einzelgrab für jeweils 1 Sarg erworben werden, sie werden der Reihe nach für jeweils 30 Jahre Nutzungszeit vergeben.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Eine Wahlmöglichkeit oder Reservierung eines bestimmten Begräbnisplatzes ist nicht möglich.
Innerhalb der ersten 10 Jahre ist eine zusätzliche Urnenbeisetzung möglich (Zusatzgebühr).
Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
Es wird ein Beet in der Größe 1,25m x 1,50m angelegt, die Sorge um die Grabpflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Es kann individuell gestaltet werden, jedoch ist nur die Anpflanzung von Gehölzen erlaubt, deren Endhöhe 1,50m nicht überschreitet. Es sollen nur Pflanzen verwendet werden, die in Größe und Wuchs umliegende Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigen.Vor und hinter dem Beet wird ein 1m breiter Rasenstreifen angelegt, dessen Pflege der Friedhofsverwaltung obliegt.
Dort darf kein Grabschmuck abgelegt werden.
Es ist ein liegender Grabstein im Beet zulässig. (Beantragung über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb)
Richtmaß: 40cmx50cmx12cm